Check-Up Untersuchung in der Allgemeinmedizin
Warum sich ein 30-Minuten-Termin auszahlt
Viele Herz-Kreislauf-Erkankungen, Diabetes, Nierenschäden oder andere Krankheiten lassen sich frühzeitig erkennen und und stoppen, bevor sie tatsächlich ausbrechen oder zu einem echten Problem werden. Der gesetzliche Check-Up ist genau dafür gemacht – und wird von Ihrer Krankenkasse bezahlt.
Hier erfahren Sie, was Ihnen wann zusteht, wann Sie zum Check-Up gehen sollten und wo in Erfurt wir Check-Up-Untersuchungen anbieten.
Wer hat Anspruch?
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18–34 Jahre
einmalig, Blut-/Urintests jedoch nur bei Risikofaktoren
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ab 35 Jahre
alle 3 Jahre, inkl. Hepatitis-B/C-Screening (einmalig)
Das wird bei einem Check-Up untersucht:
Häufige Fragen zum Check-Up:
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Muss ich nüchtern kommen?
Zum Labortermin ja. Acht Stunden ohne Kalorien sorgen für zuverlässige Blutzucker- und Fettwerte. Wasser, ungesüßter Tee oder schwarzer Kaffee ohne Zucker sind erlaubt. Medikamente können meist eingenommen werden – bei Diabetespräparaten vorher nachfragen.
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Wie lange dauert der Check-Up?
Die Untersuchung ca. 20 Minuten, das Ergebnisgespräch dauert etwa weitere 10 Minuten.

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Was kostet der Check-Up?
Für gesetzlich Versicherte ist der Check-Up in den vorgegebenen Intervallen kostenlos: Anamnese, körperlicher Status, Basis-Labor und Beratung zahlt die Kasse. Private Krankenkassen erstatten üblicherweise nach GOÄ-Tarif – bitte gegebenenfalls vorher klären.
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Wie oft habe ich Anspruch?
Im Alter von 18–34 Jahre: einmalig. Laboruntersuchungen werden hier zudem nur bei Risikopatienten angeordnet. Ab 35 Jahre: alle drei Jahre. Bei auffälligen Befunden kann der Arzt auch engmaschigere Kontrollen veranlassen.
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Was sollte ich zum Check-Up-Termin mitbringen?
Bitte bringen Sie die Versichertenkarte, den Impfpass, ggf. einen aktuellen Medikamentenplan sowie vorhandene Labor- oder Arztberichte mit. Das spart Zeit und vermeidet Doppeluntersuchungen.
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Kann ich zusätzliche Untersuchungen dazubuchen?
Ja. Ultraschall, ein großes Blutbild, der Vitamin-D-Status oder Schilddrüsenhormone sind gängige Wunschleistungen. Sie fallen in aller Regel als IGeL-Leistungen an und müssen von Ihnen selbst getragen werden. Bitte sprechen Sie uns vor oder spätestens während der Terminvereinbarung darauf an, damit wir die entsprechenden Leistungen einplanen können. Liegt ein klarer Verdacht vor, können einzelne Zusatzleistungen auch als Kassenleistung abgerechnet werden.